Artikel 1 der KirchenordnungBeschluss der Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 3.11.2005(Der von der Landessynode ergänzte Passus ist kursiv gesetzt.) "Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt über ihre Lehre und gibt sich ihre Ordnung im Gehorsam gegen das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche. Sie tut dies im Vertrauen auf den dreieinigen Gott, In dieser Bindung und in der darin begründeten Freiheit überträgt sie ihre Ämter, übt sie ihre Leitung aus und erfüllt sie ihre sonstigen Aufgaben." |