Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche Württemberg
vom 25.102007:
"Der Oberkirchenrat wird gebeten,
1. den 9. November als Tag der Erinnerung und Umkehr einzuführen,
2. landeskirchenweit dafür sorgen, dass der 70. Jahrestag der Reichspogromnacht
im Jahr 2008 allgemein verbindlich begangen wird,
3. den Gemeinden zu empfehlen, jährlich am 9. November der Ereignisse
am 9. November 1938 zu gedenken, wo möglich in ökumenischer
Verbundenheit und in Verbindung mit den Kommunen,
4. die Möglichkeit zur Aufnahme in den liturgischen Kalender des
Evangelischen Gesangbuchs zu prüfen,
5. das Anliegen dieses Antrags der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
(ACK) und über den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
den übrigen Mitgliedskirchen der EKD bekannt zu machen.
Der Ausschuss geht davon aus, dass der Oberkirchenrat
den für Mission und Ökumene zuständigen Geschäftsausschuss
der 14. Landessynode über das Ergebnis der unter Nummer 4 des Antrags
erbetenen Prüfung informiert."
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